Schule

Land schafft Grundlage für Handyregeln an Schulen

Die Schulen in Baden-Württemberg sollen künftig selbst verbindlich regeln, wie, wann und ob mobile Endgeräte auf dem Schulgelände genutzt werden dürfen. Das Kabinett hat dafür eine neue gesetzliche Grundlage auf den Weg gebracht.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Schülerinnen mit Smartphones
Symbolbild

Die Landesregierung hat am Dienstag, 3. Juni 2025, den Weg für eine Regelung der privaten Nutzung mobiler Endgeräte an Schulen freigemacht. Mit der Änderung des Schulgesetzes stärkt das Land die pädagogischen Handlungsmöglichkeiten der Schulen und schafft zugleich die rechtliche Grundlage für altersgerechte, verbindliche Nutzungsbeschränkungen mobiler Endgeräte wie Handys und Smartwatches. Den Schulen werden Empfehlungen zur Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern in die Erarbeitung der Regeln zur Verfügung gestellt. Musterregelungen und weitere Materialien zur Medienbildung erleichtern es Schulen, sich breit anerkannte und auf die örtlichen Verhältnisse angepasste Regelungen zu geben.

Schulen müssen sich für eine verantwortliche und altersangemessene private Nutzung von Handys in der Schule Regeln geben.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann

„Schulen müssen sich für eine verantwortliche und altersangemessene private Nutzung von Handys in der Schule Regeln geben. Davor haben bislang einige wegen der unsicheren Rechtsgrundlage abgesehen. Hier geht es um sensible Punkte wie Eigentumsrechte oder Kommunikation mit den Eltern. Bei der Regelung geht es uns darum, vor Ort einen Prozess anzustoßen und passgenaue Lösungen zu erarbeiten, die vom Konsens aller Beteiligten getragen werden“, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats.

Konkret sieht der im Schulgesetz neu einzufügende § 23 Absatz 2b vor, dass jede Schule künftig in ihrer Schulordnung verbindlich regeln soll, wie, wann und ob mobile Endgeräte auf dem Schulgelände genutzt werden dürfen. Die Entscheidung liegt dabei bei den Schulen selbst – im Rahmen landesrechtlicher Vorgaben. Damit erhalten Schulen Rechtssicherheit und zugleich die Möglichkeit, auf die jeweilige Altersstruktur, das pädagogische Konzept und konkrete Herausforderungen flexibel zu reagieren.

Eher restriktive Haltung empfohlen

Trotz des Freiraums, der für die individuelle Situation vor Ort immer gegeben sein muss, empfiehlt Bildungsstaatssekretärin Sandra Boser eine eher restriktive Haltung: „Handys und Tablets sind aus dem Unterricht nicht mehr wegzudenken. Wir müssen unseren Schülerinnen und Schülern natürlich beibringen, wie sie Informationstechnologie sinnvoll nutzen und medienpädagogische Fragen auch mit Blick auf den Erhalt unseres demokratischen Rechtsstaats im Unterricht behandeln. Aber die private Nutzung von Handys und anderen Geräten muss in der Schule und der Nachmittagsbetreuung mit aller Kraft zurückgedrängt werden. Der dauernde Blick aufs Handy in den Pausen oder im Unterricht stört die Konzentration und führt zur Vereinsamung. Wir geben den Schulen deshalb das Werkzeug in die Hand, das sie brauchen, um eine förderliche Lernumgebung herzustellen.“

Mit dem neuen Landesgesetz beschließt Baden-Württemberg einen bildungspolitischen Kurs, der zunehmend auch von Wissenschaft und Elternschaft eingefordert wird: Mehr Fokus auf Persönlichkeitsentwicklung, digitale Kompetenz mit definierten Zielen und ein bewusster Umgang mit Technik – nicht nur im Unterricht, sondern im gesamten Schulalltag.

Befähigung zu verantwortlichem Umgang mit digitalen Endgeräten

Die neue gesetzliche Grundlage für die Regelung der privaten Handynutzung in Schulen ist eingebettet in die größere Initiative des Landes, Schülerinnen und Schüler zu einem verantwortlichen und selbstbestimmten Umgang mit digitalen Endgeräten zu befähigen. Kretschmann: „Schule muss den Kindern und Jugendlichen die notwendigen Kompetenzen vermitteln, dass sie sich mündig und selbstbestimmt in einer zunehmend digitalen Welt bewegen können. Denn nach Schulschluss hilft die Schulordnung nichts mehr. Darauf muss die Schule vorbereiten.“ Baden-Württemberg hat deshalb schon im Rahmen der Bildungsreformen in Folge der Rückkehr zum neunjährigen allgemein bildenden Gymnasium zum kommenden Schuljahr ein Pflichtfach „Informatik und Medienbildung“ an allen weiterführenden allgemein bildenden Schulen beschlossen.

Weitere Meldungen

Zwei Polizisten gehen durch einen Park in Stuttgart. (Foto: dpa)
Innenministerkonferenz

Große Einigkeit bei der Extremismus-Bekämpfung

Schule

Schopper zu Besuch in Singapur

In einem Labor der Firmja Q.ANT wird von einer Ingenieurin und einem Ingenieur der Test eines neuentwickelten photonischen Chips mit einem Laserstrahl vorbereitet.
Forschung

Neue Förderinitiative für Quantencomputing

Wort-Bild-Marke der Innovationsallianz Baden-Württemberg
Wirtschaftsnahe Forschung

Land fördert Forschungsinstitute der Innovationsallianz

Symbolbild: Ländlicher Raum. (Bild: Elke Lehnert / Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz)
Ländlicher Raum

Land fördert neun innovative Unternehmen

von links nach rechts: Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Bremens Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin
Raumfahrt

Stärkung der deutschen Raumfahrt

Eine Hand greift nach einem digitalen Paragrafen
Justiz

Gemeinsame Erklärung zum Einsatz von KI in der Justiz

Wirtschaftsministerkonferenz 2025
Wirtschaftsministerkonferenz

Mehr Unternehmertum wagen

Lebensmittelretterchallenge
Ernährung

Deutsch-französische Lebensmittelretter-Challenge

Gesprächsrunde beim vierten Städtepartnerschaftskongress in Freudenstadt
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Austausch für ein zukunfts­orientiertes Miteinander in Europa

Ein Prüfstandshandwerker begutachtet am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt ein Raketen-Triebwerk
Luft- und Raumfahrt

Strategische Weichenstellung für Europas Raumfahrt

Ein Smartphone wird in Händen gehalten.
Schule

Aktionstag zur Bekämpfung von Gewalt an Schulen

Verkehrsminister Hermann mit Maskottchen und der Kreidezeichnung
Verkehrssicherheit

Kein Platz fürs Handy am Steuer

Digitalisierung

Land für Digitalen Bauantrag ausgezeichnet

Staatssekretär Dr. Patrick Rapp
Delegationsreise

Besuch in der Provinz Nordbrabant und der Region Flandern